Was ist das SchokoTicket?
- Das Bus-und-Bahn-Ticket für alle Schüler*innen
- Unabhängig von der Länge des Schulwegs kann jedes Kind das SchokoTicket nutzen
- Gilt auch nach der Schule
- Rund um die Uhr - auch in den Schulferien - gültig
Bitte beachten: Über dieses Online-Formular bestellen Sie das SchokoTicket ausschließlich zum Selbstzahler-Preis von 39,40 Euro.
Sollten Sie Anspruch auf ein ermäßigtes Ticket haben, erhalten Sie den entsprechenden Antrag beim Schulsekretariat.
Die Ruhrbahn hat keinerlei Einfluss auf diese Entscheidung!
Das SchokoTicket ist grundsätzlich ein vom Land gefördertes VRR-Ticket für Schüler. In besonderen Fällen ist eine weitere Bezuschussung durch den Schulträger möglich - dabei handelt es sich um das bekannte "vergünstigte" SchokoTicket für 14,00 Euro (beim ersten Kind).
Neben den Bussen, Bahnen und Einsatzwagen im VRR-Raum kann Ihr Kind die zuschlagfreien Züge (S-Bahn, RE, RB) im VRR nutzen.
Sollte der kürzeste Fußweg zu der Schule Ihres Kindes eine festgelegte Entfernung überschreiten, ist das Kind gegebenenfalls anspruchsberechtigt und erhält das SchokoTicket zu einem vergünstigten Preis. Liegt eine vergleichbare Schule (z.B. gleiche Schulform) näher an Ihrem Wohnort, zählt der Weg zu dieser Schule - es sei denn, das Kind wurde dort abgelehnt.
Der Antrag für das vergünstigte Ticket muss über das Sekretariat der Schule eingereicht werden und wird vom Fachbereich Schule der Stadt Essen, dem Amt für Kinder, Jugend und Schule der Stadt Mülheim an der Ruhr oder den privaten Schulträgern geprüft. Die Ruhrbahn hat keinerlei Einfluss auf diese Entscheidung!
Normal: Sie können das Ticket gleich auf dieser Seite online abschließen.
Vergünstigt: Diesen Antrag erhalten Sie ausschließlich beim Sekretariat der Schule Ihres Kindes.
Sie können das Ticket jederzeit beantragen - auch mehrere Monate im Voraus.
Egal, wie weit im Voraus das Ticket beantragt wird - die Chipkarte wird grundsätzlich erst kurz vor Abo-Beginn zugestellt. Keine Sorge, Sie erhalten das Ticket in jedem Fall rechtzeitig.
Achtung: Die Karte ist immer erst ab dem gewünschten Startmonat gültig!
Ab 16 Jahren ist jährlich eine Schulbescheinigung erforderlich. Wir kontaktieren Sie im Zweifelsfall jedoch immer und fordern diese an. Wenn Sie eine Schulbescheinigung bei uns einreichen möchten, nutzen Sie bitte das Formular auf berechtigung.ruhrbahn.de.
Hier finden Sie die Fahrpläne für Essen und für Mülheim a. d. Ruhr.