SchokoTicket - jetzt aber zackig!

Hier informieren und gleich online bestellen.

Was ist das SchokoTicket?

  • Das Bus-und-Bahn-Ticket für alle Schüler*innen
  • Unabhängig von der Länge des Schulwegs kann jedes Kind das SchokoTicket nutzen
  • Gilt auch nach der Schule
  • Rund um die Uhr - auch in den Schulferien - gültig

Jetzt bestellen!

Alle Fakten auf einen Blick:

  • persönliches Ticket auf einer Chipkarte
  • gültig für den gesamten VRR-Raum – rund um die Uhr, auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien
  • Mobilitätsgarantie
  • personenbezogen und nur mit Lichtbildausweis gültig
  • Fahrradmitnahme mit FahrradTicket möglich
  • erhältlich für Schüler*innen bis 25 Jahre

Unterwegs im kompletten VRR

Das SchokoTicket ist in den Ruhrbahn-Städten Essen und Mülheim a. d. Ruhr und darüber hinaus im gesamten VRR-Raum gültig.

Ihr Kind kommt z.B nach:

  • Düsseldorf
  • Venlo
  • Oberhausen
  • Dortmund
  • Mönchengladbach
  • Xanten

Jetzt bestellen!

Was kostet das SchokoTicket?

Das Ticket kostet 39,40 Euro im Monat.

Ab dem 1. August 2021 zahlen Sie für das erste und zweite Kind 39,40 € und für das dritte Kind einen ermäßigten Preis von 19,70 €. Für das vierte Kind (und jedes weitere) ist das SchokoTicket kostenlos. Die Ermäßigung gilt ausschließlich, wenn Sie das Ticket selbst zahlen. Kinder mit Anspruchsberechtigung für eine Vergünstigung (siehe nächster Abschnitt) sind hiervon ausgenommen.

Dabei müssen Sie zur Ermittlung der Rabattierung nachweisen (z.B. durch Geburtsurkunden), dass es sich um Ihre Kinder handelt.

Hier geht's zum Antragsformular!

Wann hat mein Kind Anspruch auf ein vergünstigtes SchokoTicket?

Beispiel: Max geht in die 5. Klasse. Der kürzeste Fußweg von der Haustür bis zur nächsten Schule seiner Schulform beträgt 3,8 Kilometer. Aufgrund der Entfernung hat er Anspruch auf ein vergünstigtes SchokoTicket zum Preis von 14,00 Euro. Da seine große Schwester ebenfalls ein vergünstigtes SchokoTicket hat, zahlen seine Eltern für die große Schwester 14,00 Euro und für Max 7,00 Euro.

Verbindliche Auskunft über den Anspruch auf ein vergünstigtes Ticket sowie den enstprechenden Antrag erhalten Sie ausschließlich beim Sekretariat der Schule bzw. dem zuständigen Schulverwaltungsamt - nicht in den KundenCentern der Ruhrbahn.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Kind aufgrund des Schulwegs Anspruch auf das vergünstigte Ticket haben könnte, nutzen Sie den Routenplaner von Google Maps. Zur Berechnung der Entfernung dient der kürzeste Fußweg. Liegt eine vergleichbare Schule (z.B. gleiche Schulform) näher an Ihrem Wohnort, zählt der Weg zu dieser Schule - es sei denn, das Kind wurde dort abgelehnt.
Bitte beachten Sie, dass die Auskunft von Google Maps unverbindlich ist.

Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden FAQs.

Das SchokoTicket online bestellen:

Bitte beachten: Über dieses Online-Formular bestellen Sie das SchokoTicket ausschließlich zum Selbstzahler-Preis von 39,40 Euro.

Sollten Sie Anspruch auf ein ermäßigtes Ticket haben, erhalten Sie den entsprechenden Antrag beim Schulsekretariat.
Die Ruhrbahn hat keinerlei Einfluss auf diese Entscheidung!
 

FAQs

Häufige Fragen zum SchokoTicket

Warum gibt es ein normales und ein vergünstigtes SchokoTicket?

Das SchokoTicket ist grundsätzlich ein vom Land gefördertes VRR-Ticket für Schüler. In besonderen Fällen ist eine weitere Bezuschussung durch den Schulträger möglich - dabei handelt es sich um das bekannte "vergünstigte" SchokoTicket für 14,00 Euro (beim ersten Kind).

Welche Verkehrsmittel kann mein Kind mit dem Ticket nutzen?

Neben den Bussen, Bahnen und Einsatzwagen im VRR-Raum kann Ihr Kind die zuschlagfreien Züge (S-Bahn, RE, RB) im VRR nutzen.

Wann hat mein Kind Anspruch auf ein vergünstigtes SchokoTicket?

Sollte der kürzeste Fußweg zu der Schule Ihres Kindes eine festgelegte Entfernung überschreiten, ist das Kind gegebenenfalls anspruchsberechtigt und erhält das SchokoTicket zu einem vergünstigten Preis. Liegt eine vergleichbare Schule (z.B. gleiche Schulform) näher an Ihrem Wohnort, zählt der Weg zu dieser Schule - es sei denn, das Kind wurde dort abgelehnt.

Wer prüft den Anspruch auf das vergünstigte Ticket?

Der Antrag für das vergünstigte Ticket muss über das Sekretariat der Schule eingereicht werden und wird vom Fachbereich Schule der Stadt Essen, dem Amt für Kinder, Jugend und Schule der Stadt Mülheim an der Ruhr oder den privaten Schulträgern geprüft. Die Ruhrbahn hat keinerlei Einfluss auf diese Entscheidung!

Wo kann ich das SchokoTicket beantragen?

Normal: Sie können das Ticket gleich auf dieser Seite online abschließen.

Vergünstigt: Diesen Antrag erhalten Sie ausschließlich beim Sekretariat der Schule Ihres Kindes.

Ab wann kann ich das SchokoTicket beantragen?

Sie können das Ticket jederzeit beantragen - auch mehrere Monate im Voraus.

Wann wird die Chipkarte zugestellt?

Egal, wie weit im Voraus das Ticket beantragt wird - die Chipkarte wird grundsätzlich erst kurz vor Abo-Beginn zugestellt. Keine Sorge, Sie erhalten das Ticket in jedem Fall rechtzeitig.
Achtung: Die Karte ist immer erst ab dem gewünschten Startmonat gültig!

In welchem Fall benötigt mein Kind eine Schulbescheinigung?

Ab 16 Jahren ist jährlich eine Schulbescheinigung erforderlich. Wir kontaktieren Sie im Zweifelsfall jedoch immer und fordern diese an. Wenn Sie eine Schulbescheinigung bei uns einreichen möchten, nutzen Sie bitte das Formular auf berechtigung.ruhrbahn.de.

Wo finde ich Fahrpläne der speziellen Einsatzwagen, die zu den Schulzeiten eingesetzt werden?

Hier finden Sie die Fahrpläne für Essen und für Mülheim a. d. Ruhr.

Kontakt für Rückfragen

Ruhrbahn GmbH
Abo-Back Office
Zweigertstr. 34
45130 Essen

E-Mail: abo(at)ruhrbahn.de

Telefon Abo-Service:

0201 826 1234 oder 0208 451 1234
(Mo - Fr: 8.00 - 16.00 Uhr)
 

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